Verwendung des Kredits für das südafrikanische Energieunternehmen Eskom vom Juli 2016
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellen die Bundesregierung und die KfW IPEX-Bank Gesellschaft mit beschränkter Haftung sicher, dass der Kredit an das süd- afrikanische Energieunternehmen Eskom von Juli 2016 (www.reuters.com/article/eskom-loans/update-1-south-africas-eskom-says-secures-1-4-billion-in-loan-facilities-from-afdb-idUSL8N19T339) nicht für den weiteren Ausbau der Kohleverstromung oder für die Fertigstellung der beiden Kohlekraftwerke Medupi und Kusile verwendet wird, deren Bau und Betrieb hohe ökologische und menschenrechtliche Risiken bergen (www.misereor.de/fileadmin/publikationen/studie-wenn-nur-die-kohle-zaehlt.pdf), und bei dessen Prüfung einer Finanzierungsbeteiligung man laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie "nach heutiger Vorgehensweise zu einem differenzierten Ergebnis" (Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschussdrucksache 18(9)1302, 12. Juli 2017) kommen würde?