Verwendung des Begriffs "rechtswidrige Spaziergänge" im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Verwenden auch Bundesbehörden den Begriff der "rechtswidrigen Spaziergänge", so wie es jüngst der Innenminister Thüringens, Georg Maier, gegenüber der Presse tat (vgl. dazu etwa: Welt (2021): Vereinzelte Gewalt bei Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen, Absatz 1; online im Internet: www.welt.de/politik/deutschland/article235741928/Corona-Demos-am-Wochenende-InOstdeutschland-ist-der-Rechtsstaat-gefordert.html), und wenn ja, anhand welcher objektivierbaren Kriterien unterscheiden Bundesbehörden rechtskonforme Spaziergänge von "rechtswidrigen Spaziergängen"?