Verwendung des Begriffs der "Mischszene" zur Einordnung linksextremer und linker Gruppierungen durch das BfV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Arbeitet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auf der Grundlage einer präzisen Begriffsbestimmung mit dem Begriff der "Mischszenen", und wenn ja, wie viele konkrete Manifestationen einer linken bis linksextremen "Mischszene", als deren Beispiel nach Auffassung des nordrheinwestfälischen Verfassungsschutzes eine linke Versammlung in Düsseldorf am 26. Juni 2021 gelten kann (vgl. Landtagsdrucksache 17/15355, S. 2; online im Internet: www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-15355.pdf), sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz bundesweit bekannt (die Antwort bitte dergestalt aufschlüsseln, dass erkennbar wird, wo und ob es sich nach Einschätzung des BfV jeweils um eine beobachtete, linksextrem dominierte oder eine nicht linksextrem dominierte "Mischszene" handelt)?