Verwendung der geringer ausgefallenen deutschen Beiträge zum EU-Haushalt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Verwendung plant die Bundesregierung für die infolge der Neuberechnung der EU-Eigenmittel geringer ausgefallenen Beiträge Deutschlands zum EU-Haushalt in Höhe von 6,7 Mrd. Euro (für die Jahre 2017 bis 2021; Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. November 2017), und was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen eine unmittelbare Verwendung der Summe zur Förderung europäischer Investitionen?