Verwendung der EU-Mittel des Nothilfe-Treuhandfonds durch EU-Staaten zur Ausrüstung der libyschen Küstenwache
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen der Visegrád-Staaten Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn, 35 Mio. Euro, die im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds der EU zur Unterstützung der Stabilität und zur Bekämpfung der Ursachen irregulärer Migration und Vertreibung in Afrika (EUTF) vorgesehen sind, zur Ausrüstung der sogenannten libyschen Küstenwache zu verwenden, die Geflüchtete, die sie auf dem Meer aufgreift, zurück in libysche Internierungslager zwingt, wo ihnen Medien- berichten zufolge Folter, Sklaverei und Verge- waltigung drohen (www.zeit.de/politik/ausland/ 2018-04/libyen-gefaengnisse-un-bericht-folter- misshandlung), und inwieweit ist eine solche Mittelverwendung mit dem Zweck des EUTF nach ihrer Ansicht vereinbar (www.kormany.hu/en/ prime-minister-s-office/news/v4-to-assist-with- reinforcement-of-libyan-coast-guard)?