Verwendung der Einnahmen aus den Offshore-Ausschreibungen gemäß der Fischereikomponente des Windenergie-auf-See-Gesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es seitens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bereits konkrete Planungen zur Verwendung der Mittel der sogenannten Fischereikomponente aus den im Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) geregelten Einnahmen der Offshore-Ausschreibungen, und welche externen Akteure sind oder werden für die Erarbeitung der Maßnahmen zur Verwendung dieser Finanzmittel beteiligt?