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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-258683

Verwendung der Bundesmittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz in Rheinland-Pfalz

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind im Vertrag des Bundes mit dem Land Rheinland-Pfalz nach § 4 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KiQuTG) Regelungen enthalten, wonach das Land Rheinland-Pfalz die Bundesmittel vollständig an die Träger der Tageseinrichtungen weitergeleitet, und falls nein, welche Regelungen sind bundesseitig mit dem Land Rheinland-Pfalz zu dieser Frage getroffen worden?<br /> <br /> Trifft es zu, dass das Land Rheinland-Pfalz nach meiner Kenntnis dem Bund gegenüber im Zusammenhang mit der vertraglichen Regelung (Frage 66) zusätzliche Kosten für die Leitungsfreistellung in Kindertagesstätten in Höhe von etwa 43 Mio. Euro geltend gemacht hat, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang daraus, dass die Leitungsfreistellung bereits jetzt landesweit in RheinlandPfalz umgesetzt ist?<br /> <br /> Trifft es zu, dass das Land Rheinland-Pfalz nach meiner Kenntnis dem Bund gegenüber im Zusammenhang mit der vertraglichen Regelung (Frage 66) zusätzliche Kosten für die Beitragsfreiheit ab dem 2. Lebensjahr in Höhe von etwa 114 Mio. Euro geltend gemacht hat, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang daraus, dass die Beitragsfreiheit in Rheinland-Pfalz bereits seit 2010 landesweit in Rheinland-Pfalz umgesetzt und damit nach meiner Auffassung nicht als "zusätzliche Maßnahme" im Sinne der Präambel des Vertrages zu werten ist?