Verwendung der an US-Sicherheitsbehörden übermittelten Daten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die von deutschen Bundessicherheitsbehörden an US-Sicherheitsbehörden und die -Armee übermittelten Daten tatsächlich nur zu polizeilichen bzw. nachrichtendienstlichen Zwecken verwendet werden und nicht etwa für den Targeting-Prozess bei Drohnenangriffen – zumal selbst Pentagon-Mitarbeiter sagen, dass "alles, was sie [also die deutschen Sicherheitsbehörden] uns gesagt haben", in "unser Zielerfassungssystem" einfloss (vgl. Aussage von Marc Garlasco in: "Tödliche Handynummern", Süddeutsche Zeitung, 20. November 2013) und laut dem israelisch-amerikanischen Drohnenexperten Amos Guiora jedes Detail für das Targeting "relevant" ist, und werden Informationen, die beispielsweise "mittelbar" und/oder für eine grobe Lokalisierung benutzt werden können, weitergegeben?