Verwendung der an die ukrainische Regierung gewährten Kreditmittel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit bedeutet die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 15 der Abgeordneten Heike Hänsel (Plenarprotokoll 18/ 78), dass die Kreditmittel in Höhe von 500 Mio. Euro für die ukrainische Regierung "vorrangig" zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur in der Ostukraine, insbesondere der Energie- und Wasserversorgung sowie bei Krankenhäusern und Schulen, verwendet werden sollen, dass sie nicht hundertprozentig ausschließen kann bzw. will, dass von diesen Finanzmitteln militärische Projekte – Ausrüstung, Ausbildung, "Grenzsicherung" wie die Mauer an der Grenze zu Russland – finanziert werden könnten?