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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-237346

Verweigerung eines anwaltlichen Rechtsbeistands für Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass gemäß einer Stellungnahme der Bezirksregierung Köln gegenüber der Stadt Bonn Sexarbeiter und -innen ein anwaltlicher Rechtsbeistand verweigert werden kann (siehe www.donacarmen.de/pressemitteilung-prostituiertenschutzgesetz-machts-moeglich/), und sieht die Bundesregierung angesichts dessen die Notwendigkeit, § 8 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) so zu verändern, dass Betroffene selbst über die Anwesenheit eines Rechtsbeistandes entscheiden können?