Verweigerung einer im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts gestellten Frage aufgrund der möglichen Verletzung der Menschenwürde
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wäre es nach Auffassung der Bundesregierung zulässig, eine Antwort auf eine im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts gestellte Frage mit der Begründung zu verweigern, dass das Staatswohl durch eine Antwort gefährdet würde, wenn durch die Antwort die Verletzung der Menschenwürdegarantie gegenüber einer oder mehreren Personen weniger wahrscheinlich würde?