Verweigerung des Zutritts zum Bewegungsgipfel am 13. Dezember 2022 für den MdB Stephan Mayer durch den Parlamentarischen Staatssekretär Mahmut Özdemir
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage handelte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat, Mahmut Özdemir, als er am Dienstag, den 13. Dezember 2022 gegen 10.45 Uhr im Rahmen des Bewegungsgipfels der Bundesregierung mich als sportpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus der Turnhalle, in der der Bewegungsgipfel stattfand, herauskomplimentierte (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 20/5289) und mir anschließend den Wiedereintritt in den Veranstaltungsraum unter Androhung der Anwendung unmittelbaren Zwangs verweigerte?