Verweigerung des Versicherungsschutzes durch bestimmte Krankenkassen nach Prüfung der finanziellen Lage der Antragsteller
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Sind der Bundesregierung private Krankenkassen bekannt, die entgegen § 193 Absatz 5 des Versicherungsvertragsgesetzes (Kontrahierungszwang) Antragstellern nach Prüfung derer finanziellen Lage den Versicherungsschutz im Basistarif verwehren, und was hat sie ggf. unternommen, um die rechtswidrige Praxis der Krankenkassen zu unterbinden (vgl. Ärzte Zeitung, 1. November 2014, "Hallesche nimmt keine Neukunden mit Schufa-Eintrag")?</p>