Verweigerung der Erlaubnis zum Aufstieg für unbemannte Luftfahrtsysteme durch die zuständigen Landesluftfahrtbehörden seit Dezember 2013
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen (bitte in Relation zur Gesamtzahl der eingegangenen Anträge) haben die zuständigen Landesluftfahrtbehörden seit Dezember 2013 nach Kenntnis der Bundesregierung die Erlaubnis zum Aufstieg für unbemannte Luftfahrtsysteme verweigert, und sind die derzeitigen Regelungen insbesondere auch mit Blick auf die entsprechenden Kontrollmöglichkeiten nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, geeignet und ausreichend, um sicherzustellen, dass unbemannte Luftfahrtsysteme auch nur zu den angegebenen Zwecken eingesetzt, ihr sicherer Einsatz gewährleistet und die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden?