Verweigerung der Einreise des Leiters des ARD-Fernsehstudios in Kairo in die Türkei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) darüber, dass dem Leiter des ARD-Fernsehstudios in Kairo, Volker Schwenk, die Einreise in die Türkei verweigert wurde, weil er auf dem Weg zu einer Reportage über Flüchtlinge im türkisch-syrischen Grenzgebiet war (www.fr-online.de/politik/in-istanbul-festgehaltener-ard-korrespondent-wieder-in-kairo,26577298,34104900.html), bei der er Informationen hätte gewinnen können, dass die Türkei nach Auffassung von Amnesty International kein "sicherer Drittstaat" sei, unter anderem, weil sie mit Massenabschiebungen von Männern, Frauen und Kindern in Gruppen von bis zu 100 Personen nach Syrien gegen internationales Recht verstoße (www.welt.de/politik/ausland/article153867110/Amnesty-wirft-Tuerkei-Abschiebung-von-Kindern-vor.html), und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um gegen die Einreiseverweigerung zu protestieren, beispielsweise die Einbestellung des türkischen Botschafters, die Abgabe einer Protestnote an die Türkei oder im Rahmen eines Telefongesprächs der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit ihrem türkischen Amtskollegen?