Verwehrung des Markteintritts ausländischer Unternehmen aufgrund der Versagungsgründe in § 40 Abs. 3 AufenthG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Versagungsgründe in § 40 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes – über die Vermeidung von Missbräuchen bei der Erwerbsmigration hinaus – dazu führen, dass ausländischen Unternehmen mit einer bestehenden Belegschaft der Markteintritt verwehrt wird?