Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Vereinheitlichung der Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes und der Länder durch Regelung der Verwaltungsverfahren des Bundes und der Länder bei der Ausführung von Bundesgesetzen nach den Artikeln 84 und 85 GG; Regelung des materiellen Verwaltungsrechts in den Gebieten, die mit verfahrensrechtlichen Fragen zusammenhängen; subsidiäre Geltung des Gesetzes<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses: </strong>Änderungen