Verwaltungsprozeßordnung (VwPO) (G-SIG: 09020170)
<strong>Bezug:</strong> Koordinierungsausschuß zur Vereinheitlichung der VwGO, FGO und des <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Bereinigung des Verwaltungsprozeßrechts: Ablösung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Sozialgerichtsgesetzes durch ein Gesetz mit prozeßrechtlichen Vorschriften für die drei öffentlich-rechtlichen Gerichtszweige; Einführung der Zulassungsberufung, Ersetzung der Streitwertrevision in der Finanzgerichtsbarkeit durch eine Grundsatzrevision, Einführung des Rechtspflegers, Vereinfachung von Massenverfahren, Beschränkung der aufschiebenden Wirkung bis zur Klageabweisung in der 1. Instanz, Vereinfachung bei der Rechtswegverweisung, Anpassung des Bundesrechts. Bund, Länder und Gemeinden werden nicht mit Kosten belastet. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Verwaltungsgerichtsordnung/Ablösung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Sozialgerichtsgesetzes durch ein Gesetz mit prozeßrechtlichen Vorschriften für die drei öffentlich- rechtlichen Gerichtszweige * Finanzgerichtsordnung/Ablösung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Sozialgerichtsgesetzes durch ein Gesetz mit prozeßrechtlichen Vorschriften für die drei öffentlich-rechtlichen Gerichtszweige * Sozialgerichtsgesetz/Ablösung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Sozialgerichtsgesetzes durch ein Gesetz mit prozeßrechtlichen Vorschriften für die drei öffentlich- rechtlichen Gerichtszweige * Revision (Rechtsmittel)/Ersetzung der Streitwertrevision in der Finanzgerichtsbarkeit durch eine Grundsatzrevision * Bundesrecht/Änderungen und Aufhebung von Vorschriften des Bundesrechts in zahlreichen Gesetzen im Zuge der Reform der VwPO * Berufung (Rechtsmittel)/Einführung der Zulassungsberufung in der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit * Rechtspfleger/Einführung des Rechtspflegers in die VwPO * Gerichtsverfahren/Vereinfachte Abwicklung von Massenverfahren in der VwPO * Rechtsvereinfachung/Vereinfachung bei der Rechtswegverweisung in der VwPO * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung der §§ 17 bis 17c GVG betr. Regelung der Rechtswegverweisung in der VwPO für die sachliche und örtliche Zuständigkeit