Verwaltungskosten bei Erhebung der Kirchensteuer ab dem Jahr 2015
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Bürokratiekosten bei den Abzugsverpflichteten für die Erhebung der Kirchensteuer ab dem Jahr 2015, und inwieweit entstehen diesbezüglich ab dem Jahr 2015 aufseiten der Finanzverwaltung Einsparungseffekte (bitte mit Begründung und Darstellung des Vergütungsverfahrens für die Erhebung der Kirchensteuer)?