Verwaltungsaufwand für die tageweise Abrechnung der Regelbedarfe für den getrennt lebenden Elternteil mit Sozialleistungsanspruch
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit wie vielen zusätzlichen "temporären Bedarfsgemeinschaften" und mit welchem Verwaltungsaufwand rechnet die Bundesregierung, wenn auch jene Haushalte in die tageweise Abrechnung der Regelbedarfe nach dem SGB II und SGB XII einbezogen werden, in denen nur ein Elternteil des Kindes hilfebedürftig ist?