Verwaltungsabkommen mit Thüringen zur Sanierung von Wismut-Altstandorten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurde ein Verwaltungsabkommen zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Bund geschlossen, um thüringische Wismut-Altstandorte, die nicht unter die Sanierungsverpflichtung nach dem Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Mai 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Beendigung der Tätigkeit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut (sog. Wismut-Gesetz) fallen, zu sanieren, ähnlich wie es zwischen dem Bund und dem Freistaat Sachsen geschah, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?