Verurteilungen von Partnerländern im Rahmen der Erarbeitung einer UN-Resolutionen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern findet seitens der Bundesregierung bei der Erarbeitung bzw. Abstimmung von UN-Resolutionen eine Abwägung zwischen einer Abmilderung der Verurteilung eines Partnerlandes (wie Israel) durch Mitarbeit und anschließende Zustimmung zur jeweiligen Resolution und einer Ablehnung von Resolutionen, die Partnerländer verurteilen, statt?