Vertrauenswürdigkeit von Huawei als Lieferant für 5G-Netze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf Grundlage welcher Risikobewertung hält die Bundesregierung Huawei für einen vertrauenswürdigen Lieferanten für 5G-Netze, da Huawei nach dem chinesischen National Intelligence Law verpflichtet ist, deutsche Daten an chinesische Sicherheitsbehörden weiterzugeben (www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/5g-netzausbau-bundesregierung-will-huawei-nicht-auschliessen-a-1291467.html), und inwieweit hat sie darauf eingewirkt, dass die Bundesnetzagentur ihren neuen Entwurf des Sicherheitskatalogs (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/OeffentlicheSicherheit/KatalogSicherheitsanforderungen/KatalogSicherheitsanforderungen2.pdf) – wonach Netzwerke bis zu zwei Drittel Komponenten von Huawei nutzen können, wenn es eine Vertrauenswürdigkeitserklärung unterzeichnet – gegenüber ihrem früheren Entwurf (www.bundesnetzagentur.de/Shared/Docs/Pressemittel/DE/2019/20190307_ITsicherheitskatalog.html) abgeschwächt hat, in dem es noch hieß, Systeme dürfen "nur von vertrauenswürdigen Lieferanten bezogen werden, die nationale Sicherheitsbestimmungen sowie Bestimmungen zum Fernmeldegeheimnis und zum Datenschutz zweifelsfrei einhalten"?