Vertrauensschutz zur Berufsunfähigkeitsabsicherung für bisherige Bezirksschornsteinfegermeister
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung den in dem in Frage 50 genannten Gesetzentwurf vorgesehenen Vertrauensschutz zur Berufsunfähigkeitsabsicherung für bisherige Bezirksschornsteinfegermeister ab dem Jahrgang 1962 für ausreichend, oder wäre der Vertrauensschutz bei diesen speziellen Berufsanforderungen nicht auch schon nach 20 bzw. 25 Dienstjahren angezeigt, folglich ab den Jahrgängen 1967 oder gar 1972 anzusetzen?