Vertrauensschutz für Umsatzsteuer-Festsetzungen nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs VR 37/10
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwieweit genießen Bauunternehmerinnen und -unternehmer in Bezug auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. August 2013, V R 37/10, und die anschließend erfolgte Anpassung der Verwaltungsauffassung Vertrauensschutz für vor Veröffentlichung des besagten Urteils erfolgte Umsatzsteuerfestsetzungen (bitte mit Begründung), und in welchem betragsmäßigem Umfang wurden bisher Umsatzsteuerrückforderungen aufgrund der veränderten Verwaltungsauffassung getätigt?</p>