Vertragsverletzungsverfahren zum Vorrang des Europarechts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem anhängigen Vertragsverletzungsverfahren, und wie bewertet sie dabei die Auffassung des Europäischen Gerichthofs, "um die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zu wahren, ist nur der zu diesem Zweck von den Mitgliedstaaten geschaffene EuGH befugt, festzustellen, dass eine Handlung eines Unionsorgans gegen Unionsrecht verstößt" (vgl. www.faz.net/aktuell/politik/inland/ vertragsverletzungsverfahren-nach-ezb-urteil-17381157.html?printPagedArticle=truepageIndex_2)?