Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland seit Oktober 2017
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Vertragsverletzungsverfahren, die die Europäische Kommission gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gegen Deutschland seit Oktober 2017 bis zum heutigen Stichtag eingeleitet hat, zu der hiermit korrespondierenden Höhe an Geldstrafen, die gegen Deutschland gemäß Artikel 260 Absatz 3 AEUV verhängt wurden, weil Deutschland seinen Verpflichtungen nach EU-Recht nicht innerhalb der vom EU-Ministerrat und vom Europäischen Parlament gesetzten Frist nachgekommen ist (bitte nach Bundesministerien aufschlüsseln, in deren Zuständigkeit die Verfahren fallen), und welche dieser Vertragsverletzungsverfahren fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (hier bitte analog zur Schriftlichen Frage 37 des Abgeordneten Stephan Kühn, Bundestagsdrucksache 19/8660, jeweils unter Angabe des Themas und der Verfahrensnummer aufschlüsseln)?