Vertragsvereinbarung des Bundes und der Länder mit GlaxoSmithKline über die Bereitstellung von Pandemie-Impfstoffen
<span>Gründe für die Festlegung auf den Vertragspartner GlaxoSmithKline (GSK), Einzelfragen zur Vertragsgestaltung hinsichtlich Abnahmeverpflichtung und Bezahlung der bestellten Impfdosen, regulatorischer Genehmigungen, weitgehende Gewährleistungs- und Haftungsbegrenzung von GKS, besondere Liefervereinbarungen</span>