Verträglichkeit des geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetz mit dem § 3a des Bundesdatenschutzgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern verträgt sich der Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes mit dem § 3a des Bundesdatenschutzgesetzes, in dem ausdrücklich auf die Datenvermeidung und Datensparsamkeit hingewiesen wird, im Hinblick beispielsweise auf die geplante Ausweitung der offenen Videoüberwachung, der umfassenden Erlaubnis zur Gesprächsaufzeichnung für Arbeitgeber in Call-Centern und neuer Erlaubnistatbestände für einen automatisierten Abgleich von Beschäftigtendaten (Screening)?