Verträglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung bei der Bauwirtschaft mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung sieht die Bundesregierung die Allgemeinverbindlichkeitserklärung insbesondere bei der Bauwirtschaft im Gegensatz zu anderen Wirtschaftszweigen nicht als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung an, obwohl sich seit deren Einführung hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung eine damit einhergehende Ungleichbehandlung verschiedener Wirtschaftsbereiche durch das einseitige „besondere öffentliche Interesse“ an der Bauwirtschaft ergeben hat?