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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-243905

Vertragliche Absicherung von Unternehmen im Falle von Verzögerungen bei der Einführung der PKW-Maut

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche vertraglichen Vereinbarungen hat die Bundesregierung im Zuge der Vergaben der &quot;Kontrolle&quot; und der &quot;Erhebung&quot; der Infrastrukturabgabe/Pkw-Maut mit den jeweiligen Vertragspartnern für den Fall getroffen, dass die In-frastrukturabgabe/Pkw-Maut nicht bis zu einem gewissen Zeitpunkt (beispielsweise dem 31. Oktober 2020) eingeführt wird, und inwiefern können Unternehmen in einem solchen Fall auf Grundlage der getroffenen Vereinbarungen Schadensersatz gegen den Bund geltend machen (vgl. Zitat eines Sprechers von GTS Eventim in DIE WELT vom 2. Januar 2019 &quot;Sollte die Maut gerichtlich gestoppt werden, sind wir vertraglich abgesichert.&quot; www.welt.de/wirtschaft/article 186470550/Neuer-Zeitplan-Andreas-Scheuer-verfolgt-riskante-Maut-Strategie.html)?