Verteilung von Geflüchteten aus der Ukraine auf die Länder
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was plant die Bundesregierung – angesichts der nicht vorgesehenen Wohnsitzverteilung (sprich: der fehlenden Quotenverteilung) im SGB II bei der Überleitung ukrainischer Geflüchteter ins SGB II sowie der wahrscheinlichen Entwicklung, dass sich Geflüchtete eher in Ballungsräume begeben werden –, um sicherzustellen, dass die Geflüchteten so verteilt werden können, dass einzelne Kommunen nicht überfordert werden, und wie begründet die Bundesregierung außerdem die fehlenden Kostenzusagen bei der Eingliederungshilfe, um die Kommunen insbesondere bei der Aufnahme und der Eingliederung unbegleiteter Minderjähriger zu unterstützen?