Verteilung von Bundesmitteln an die Bundesländer zur Finanzierung von Radschnellwegen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es Bundesländern im Falle der Finanzierung von Radschnellwegen durch den Bund möglich, in einem Jahr mehr als die ihnen durch den in der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung (Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017 – 2030) festgehaltenen Verteilungsschlüssel zustehenden Bundesmittel zu erhalten, um ein Jahr auszugleichen, in dem es weniger als die ihm zustehenden Bundesmittel erhalten hat, und plant die Bundesregierung mittelfristig eine Erhöhung der für Radschnellwege zur Verfügung gestellten Mittel des Bundes?