Verteilung der sogenannten EU-Heranführungshilfe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die vom Rat der Europäischen Union mit dem Europäischen Parlament am 1. Juni 2021 ausgehandelten rund 14,2 Mrd. Euro an sogenannter EU-Heranführungshilfe bis Ende 2027 für die Türkei und sechs weitere Länder mit offizieller Perspektive auf einen EU-Beitritt auf diese Länder (bitte für die Türkei zusätzlich den Gesamtwert entsprechend der Jahre aufschlüsseln; dpa vom 2. Juni 2021), und haben die bisherigen Heranführungshilfen bei der Begünstigten Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung zur Einhaltung der Werte der EU und zur schrittweisen Angleichung – wie an Vorschriften, Normen und Strategien der EU – geführt, vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission gar Rückschritte der Türkei, etwa bei Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten beklagt (www.spiegel.de/ausland/tuerkei-eu-kommission-sieht-schwerwiegende-rueckschritte-bei-beitrittskandidat-a-4cd50415-f0bd-4cb7-8a30-454839a2915d)?