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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-82035

Verteilung der Mittel für die Digitalisierung des deutschen Filmerbes

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen Kriterien und mit welcher Begründung kam es zu der Entscheidung, die laut Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Monika Grütters vom 3. April 2017 (www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2017/04/2017-04-03-bkm-foederung-filmerbe.html) auf 2 Mio. Euro aufgestockten Mittel für die Digitalisierung des deutschen Filmerbes, nicht mehr zu gleichen Teilen unter den vier großen deutschen Filmerbeeinrichtungen Stiftung Deutsche Kinemathek, Deutsches Filminstitut &ndash; DIF e. V. (Frankfurt/Main), DEFA-Stiftung und Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung zu vergeben wie es in den Vorjahren der Fall war, sondern die Mittel allein für die Stiftung Deutsche Kinemathek und das Deutsche Filminstitut &ndash; DIF e. V. mehr als zu verdoppeln, die Mittel für die DEFA-Stiftung und die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung aber in gleicher Höhe fortzuschreiben?