Verteidigungshaushalt für das Jahr 2028
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche finanziellen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland bestehen zum heutigen Tage (inklusive der auf der Tagesordnung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 3. Juli 2024 aufgeführten 25-Mio.-Euro-Vorlagen, die auch als bereits eingegangene finanzielle Verpflichtung gewertet werden sollen) im Rahmen des Einzelplans 14 inklusive des Sondervermögens Bundeswehr bei allen Titeln der Gruppe 554 für das Jahr 2028 (bitte mit differenzierter Angabe der haushaltrechtlich bereits eingegangenen Verpflichtungen einerseits sowie der im Bundeshaushalt 2024 bzw. im aktuellen Wirtschaftsplan des Sondervermögens Bundeswehr veranschlagten, aber noch nicht gebundenen Verpflichtungsermächtigungen andererseits; beide Angaben einschließlich aller etwaig bereits bewilligten oder dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegten außer- und überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen), und anhand welcher Informationen misst die Bundesregierung, dass der Bundeswehr ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den geltenden NATO-Fähigkeitszielen zu gewährleisten (bitte mit Erläuterung, in welcher konkreten Form und in welchem Umfang diese Informationen dem Deutschen Bundestag zur Verfügung gestellt werden)?