Verstoß gegen Steuergesetze beim Onlinehandel durch Händler aus Nicht-EU-Staaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung untersuchen oder untersuchen lassen, ob diejenigen Händler aus Nicht-EU-Staaten, die in diesem Jahr eine Umsatzsteuernummer neu beantragt haben, in der Vergangenheit insbesondere im Zusammenhang mit dem Handel auf Online-Plattformen gegen das Umsatzsteuergesetz oder andere deutsche Steuergesetze verstoßen haben könnten? <br /> <br /> Sofern Frage 24 mit ja zu beantworten ist: Auf welche Weise soll diese Untersuchung genau stattfinden?