Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz durch die steuerliche Förderung von Elektroautos
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Durch welche konkrete Ausgestaltung der Absenkung der Besteuerung der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektrokraftfahrzeugs durch einen Arbeitnehmer will die Bundesregierung eine Vergleichbarkeit von Elektroautos mit herkömmlichen Fahrzeugen herstellen, so dass die Anschaffung eines Elektroautos nicht weniger attraktiv ist als die eines herkömmlichen Fahrzeugs, und inwieweit sieht die Bundesregierung in der Entlastung der Versteuerung des geldwerten Vorteils von Elektroautos einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Verhältnis zu anderen schadstoffarmen, insbesondere CO2-reduzierten, Fahrzeugtechnologien, die nicht in gleicher Weise steuerlich gefördert werden?