Verstoß gegen das Mindestlohngesetz bei höheren Aufwendungen für Arbeitsmittel durch Mitarbeiter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegt nach Auffassung der Bundesregierung ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz auch dann vor, wenn ein Bruttostundenlohn gezahlt wird, der mit 9 Euro nur geringfügig oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes liegt, zugleich aber von den Arbeitnehmern Aufwendungen für die Bereitstellung und Unterhaltung eigener Arbeitsmittel wie z. B. Smartphone und Fahrrad erwartet werden, deren Kosten die Differenz zum gesetzlichen Mindestlohn übersteigen, und welche Intensität der Sicherheitskontrollen der eingesetzten Arbeitsmittel hält die Bundesregierung für erforderlich, um die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zu gewährleisten?