Verstoß gegen das EU-Recht bei der Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c des Einkommensteuergesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann plant die Bundesregierung, den durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Februar 2013 in der Rechtssache C-168/11 festgestellten Verstoß gegen das EU-Recht bei der Anrechnung ausländischer Steuern nach § 34c des Einkommensteuergesetzes zu beseitigen, und welche diesbezüglichen Lösungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung allgemein?