Verstöße gegen den Arbeitsschutz seit Beginn der Rodungsarbeiten für den Lückenschluss der A 49 im Dannenröder Wald
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit und in welcher Anzahl ist es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Rodungsarbeiten für den Lückenschluss der A 49 im Dannenröder Wald im Zuständigkeitsbereich der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) oder von ihr beauftragter Firmen zu Verstößen gegen den Arbeitsschutz bis zum aktuellen Datum gekommen (vgl. "Schwere Vorwürfe im Dannenröder Forst: "Es werden Menschen sterben” – Polizei reagiert", www.giessener-allgemeine.de/vogelsbergkreis/dannenroeder-forst-a49-polizei-aktivisten-13936144.html, bitte nach jeweils vernachlässigter Schutzmaßnahme wie zum Beispiel mangelnder Gehörschutz, zu wenig Sicherheitsabstand von aktiven Kettensägen, Aufenthalte von Personen im Gefahrenbereich von Holzernte- und anderen Maschinen, Aufenthalte von Personen im Gefahrenbereich von Baumfällarbeiten aufschlüsseln), und welche zusätzlichen Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen, um Verletzungen des Arbeitsschutzes, wie sie in der genannten Quelle angeführt werden, künftig während der Rodungsarbeiten für den Lückenschluss der A 49 im Dannenröder Wald zu verhindern?