Verstöße gegen das tierschutzgesetzliche Verbot sexueller Handlungen an und mit Tieren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Verstöße gegen das in § 3 Satz 1 Nummer 13 des Tierschutzgesetzes formulierte Verbot, "ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen", so wie es sich jüngst im nordrhein-westfälischen Kamen zugetragen hat (vgl. Wa.de (2023): 28-Jähriger in Rinderstall festgenommen: Er verging sich jahrelang an Tieren; online im Internet: www.wa.de/nordrhein-westfalen/kamen-festnahme-tiere-missbrauch-rinderstall-polizei-methler-zeugen-kreis-unna-nrw-92038989.html), sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren bundesweit festgestellt worden, und erachtet die Bundesregierung eine Reform des Strafrechts, die sexuelle Handlungen an und mit Tieren unter Strafe stellt, für erforderlich (die Antwort auf die erste Teilfrage bitte in deutsche/nichtdeutsche Tatverdächtige und nach Geschlecht der Tatverdächtigen aufschlüsseln)?