Verstöße gegen das Non-Refoulement-Gebot in der Türkei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der nach Auskunft von Human Rights Watch in der Türkei begangenen Verstöße gegen das Non-Refoulement-Gebot der Genfer Flüchtlingskonvention durch Nichtregistrierung und Zurückweisung von syrischen Geflüchteten (www.hrw.org/news/2018/07/16/turkey-stops- registering-syrian-asylum-seekers), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen wiederholten Verstößen gegen das internationale Flüchtlingsrecht (z. B. www1.wdr.de/daserste/ monitor/extras/monitorpresse-tuerkei-100.html) für ihre bilaterale sowie auf EU-Ebene stattfindende flüchtlingspolitische Kooperation in der Türkei?