Verstöße gegen Bestimmungen des SWIFT-Abkommens und Konsequenzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es für die Bundesregierung angesichts ihres verfassungsrechtlichen Schutzauftrages für die Grundrechte der Bundesbürger sowie angesichts der zahlreichen erheblichen, nunmehr offiziell belegten, kumulativ vorliegenden Verstöße gegen Bestimmungen des SWIFT-Abkommens (SPIEGEL ONLINE vom 31. März 2011) wie z. B. die mangelnde inhaltliche Eingrenzung der Anfragen seitens der USA, die mangelnde Schriftlichkeit der Anfragen, die fehlende Dokumentation der Zugriffe durch die USA, die fehlende Möglichkeit der Prüfung des Nutzens der Datenübermittlungen, die anhaltende, zumindest teilweise Erstreckung auch auf innereuropäische Finanztransaktionsdaten, aber auch das Leerlaufen des Auskunftsanspruches (SPIEGEL ONLINE vom 16. März 2011) eine Grenze der Zulässigkeit des weiteren Festhaltens am SWIFT-Abkommen, und nach welchen Kriterien bemisst sich aus Sicht der Bundesregierung diese Grenze?