Verstoß des BMVI gegen geltendes Haushaltsrecht durch unterlassene Erfolgskontrollen bei Infrastrukturprojekten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesrechnungshofes (BRH), wonach das Bundesverkehrsministerium durch das Unterlassen "abschließender Erfolgskontrollen" bei Infrastrukturprojekten schwerwiegend "gegen geltendes Haushaltsrecht verstoßen" (siehe Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO über Erfolgskontrollen bei Verkehrsinfrastrukturprojekten des Bundes, Ausschussdrucksache 3343 des Haushaltsausschusses in der 19. Wahlperiode) sowie den daraus vom BRH abgeleiteten Empfehlungen (bitte begründen), und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung zukünftig erhebliche Kostensteigerungen bei Verkehrsinfrastrukturprojekten des Bundes verhindern (bitte begründen)?