Versteuerung von Kostenbeiträgen nicht gewerblicher Mitfahrgelegenheiten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass Privatpersonen, die regelmäßig nicht gewerbliche Mitfahrgelegenheiten anbieten, unter Umständen verpflichtet sind, die Kostenbeiträge der Mitfahrer nach § 22 Nummer 3 EStG zu versteuern, und inwieweit würde sie einen Vorschlag, die Kostenbeiträge von Mitfahrern steuerfrei zu stellen, um die Bildung von Fahrgemeinschaften nicht zu behindern, begrüßen und unterstützen (bitte begründen)?