Verstetigung der im Rahmen des "Gute-KiTa-Gesetzes" eingesetzten Finanzmittel über das Jahr 2022 hinaus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gestaltet sich die konkrete finanzielle Beteiligung des Bundes über das Jahr 2022 hinaus, bezugnehmend auf die Aussagen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey, dass "für die Perspektive über das Jahr 2022 hinaus […] die Bundesregierung den Beschluss gefasst [hat], im Ergebnis der Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse, die finanzielle Beteiligung des Bundes zu verlängern" (Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums 065 vom 16. August 2019) und "dass die Mittel aus dem Bund [im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes] auch aber 2022 hinaus verstetigt werden sollen" (Twitter-Nachricht vom @BMFSFJ vom 18. August 2019), vor allem unter dem Aspekt, dass bei den bisher unterschriebenen Verträge mit den Bundesländern diese Aussage nicht einbezogenen werden konnte?