Verstärkung der Kontrollen der Bundespolizei im so genannten Regeldienst und Anwendungspraxis stichprobenartiger Befragungen
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundespolizei ihre Kontrollen zusätzlich zu ihrer Beteiligung an der EU-Polizeioperation "Mos Maiorum" im so genannten Regeldienst "zum Teil anlassbezogen verstärkt" (www.report-k.de vom 14. Oktober 2014, bitte die Einsatzorte aufschlüsseln), und wie erklärt die Bundesregierung den nach meiner Ansicht existierenden Widerspruch, wenn die "stichprobenartigen Befragungen" gar nicht zufällig, sondern "auf Basis grenzpolizeilicher Lageerkenntnisse" erfolgen, wozu die Bundesregierung zwar nicht die Hautfarbe der Betroffenen, wohl aber "Altersstrukturen und auffällige Verhaltensweisen" sowie "die Kleidung oder das mitgeführte Gepäck" benennt?</p>