Verstärkte Zusammenarbeit der Counter Terrorism Group mit der Polizeiagentur Europol
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Weise könnte die geheimdienstliche Counter Terrorism Group (CTG) aus Sicht der Bundesregierung mit der Polizeiagentur Europol wie geplant "im Rahmen der Mandate und der rechtlichen Möglichkeiten" bei der Entfernung von Internetinhalten, der Gesichtserkennung und der Bekämpfung des Menschenhandels vertieft zusammenarbeiten (siehe die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/3068; bitte die technischen und organisatorischen Möglichkeiten, wie sie auf EU-Ebene diskutiert werden, skizzieren), und auf welche Datenbanken oder Analysedateien (etwa das Schengener Informationssystem nach Artikel 36 des SIS-Ratsbeschlusses oder Europol-Dateien) hat das Bundesamt für Verfassungsschutz über das Bundeskriminalamt (BKA) als national zuständige Behörde für Deutschland (indirekten) Zugriff?