Verständnis und Verwendung der Formulierung "wesentliche Behinderung" im Koalitionsvertrag
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welches Verständnis von einer "wesentlichen Behinderung" hat die Bundesregierung bezüglich der Formulierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD "die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen ,Fürsorgesystem‘ herausführen" zu wollen, zugrunde gelegt, und inwiefern geht das aktuelle Verständnis der Bundesregierung über die Bestimmungen von "wesentlicher Behinderung" der §§ 1 bis 3 der Eingliederungshilfeverordnung hinaus ("Deutschlands Zukunft gestalten", Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, S. 111)?